Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bright Mountains KG ab 18.11.2025
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient nur der schnellen Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen AGB weiter unten.
Die Bright Mountains KG bietet professionelle Leistungen in Fotografie, Videografie und Medienproduktion. Nachfolgend finden Kunden die wichtigsten Kernpunkte der AGB in leicht verständlicher Form.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die AGB gelten für alle Leistungen; abweichende Bedingungen nur mit schriftlicher Zustimmung. Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang. Änderungen sollen in Textform erfolgen. Unwirksame Regelungen beeinträchtigen den Rest nicht. Für bestehende Verträge gelten die alten AGB weiter.
§ 2 Angebote, Preise und Leistungsumfang
Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch Annahme oder Nutzung der Leistungen. Preise verstehen sich in Euro und ggf. zzgl. USt. Beratungsleistungen haben eine Mindestabrechnung. Betreuungsmodelle werden im Voraus berechnet.
§ 3 Foto- und Filmproduktionen
Der Kunde stellt alle nötigen Informationen und Genehmigungen bereit. Pro Arbeitsstunde vor Ort sind zwei basisbearbeitete Bilder inkludiert. Zusatzbearbeitungen kosten extra. Es gelten feste Zeitkategorien und Rundungsregeln für Filmprojekte. Mehrarbeit wird verrechnet; Color Grading nur bei Vereinbarung.
§ 4 Konzeptions-, Marketing- und Beratungsleistungen
Konzeptionen sind nur kostenfrei, wenn das Projekt beauftragt und durchgeführt wird. Wird es nicht umgesetzt, werden die Leistungen verrechnet. Bei Bestandskunden gelten Konzeptions- und strategische Tätigkeiten grundsätzlich als regulär abrechenbar.
§ 5 Vermietung von Equipment (Dry Hire)
Der Kunde trägt volle Verantwortung für das Equipment, inklusive Schäden, Verlust und Diebstahl. Versicherung ist nicht enthalten. Übergabe und Zustand werden dokumentiert. Der Rücktransport erfolgt auf Risiko des Kunden. Verspätete Rückgabe verursacht Zusatzkosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Verzug und Mahnungen
Rechnungen sind nach Zahlungsziel je Angebot fällig; ohne Angaben 14 Tage. Abos werden im Voraus berechnet. Bei Zahlungsverzug können Leistungen pausieren. Automatischer Verzug nach Fristablauf. Mahnstufen, Gebühren und Verzugszinsen sind klar festgelegt.
§ 7 Nutzungsrechte
Rechte verbleiben beim Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung. Nicht-finales Material darf nicht genutzt werden. Der Auftragnehmer darf finale Arbeiten als Referenzen verwenden, sofern kein Widerspruch vorliegt.
§ 8 Rohdaten, Speicherung und Archivierung
Rohdaten sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden nur gegen gesonderte Vereinbarung herausgegeben. Daten werden nur im vereinbarten Rahmen gespeichert; danach keine Aufbewahrungs- oder Wiederherstellungspflicht.
§ 9 Social Media, Veröffentlichungen und Verantwortlichkeiten
Keine Haftung für Reichweiten, Algorithmusänderungen oder Plattformentscheidungen. Veröffentlichungen erfolgen nur nach Freigabe, deren rechtliche Verantwortung vollständig beim Kunden liegt.
§ 10 Konkurrenzschutz und Schutz von Lieferantenbeziehungen
Vermittelte Dienstleister dürfen 12 Monate nicht direkt beauftragt werden. Bei Verstößen fällt eine Vertragsstrafe an.
§ 11 Stornobedingungen
Stornos müssen schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen. Reservierte Termine verursachen je nach Fall Stornokosten. Fremdkosten und organisatorischer Aufwand sind immer zu tragen.
§ 12 Haftung und höhere Gewalt
Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Keine Haftung für indirekte Schäden. Bei höherer Gewalt ruhen Pflichten. Kein Ersatz bei Datenverlust außerhalb vereinbarter Speicherfristen.
§ 13 Kulanzleistungen
Kulanz erfolgt freiwillig und ohne Anspruch auf Wiederholung. Bei Täuschung oder Missbrauch kann sie widerrufen werden.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und DSG verarbeitet. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Innsbruck. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Innsbruck. Unwirksame Bestimmungen lassen den Rest unberührt.
Inhaltsverzeichnis
- Firmenname und Sitz: ca. 0:20 min
- § 1 Allgemeine Bestimmungen: ca. 2:00 min
- § 2 Angebote, Preise und Leistungsumfang: ca. 2:30 min
- § 3 Foto- und Filmproduktionen: ca. 3:30 min
- § 4 Konzeptions-, Marketing- und Beratungsleistungen: ca. 1:00 min
- § 5 Vermietung von Equipment (Dry Hire): ca. 2:20 min
- § 6 Zahlungsbedingungen, Verzug und Mahnungen: ca. 2:00 min
- § 7 Nutzungsrechte: ca. 2:30 min
- § 8 Rohdaten, Speicherung und Archivierung: ca. 1:20 min
- § 9 Social Media, Veröffentlichungen und Verantwortlichkeiten: ca. 3:00 min
- § 10 Konkurrenzschutz und Schutz von Lieferantenbeziehungen: ca. 1:10 min
- § 11 Stornobedingungen: ca. 2:30 min
- § 12 Haftung und höhere Gewalt: ca. 1:40 min
- § 13 Kulanzleistungen: ca. 1:10 min
- § 14 Datenschutz: ca. 0:30 min
- § 15 Schlussbestimmungen: ca. 1:00 min
Gesamte geschätzte Lesedauer: ca. 27–30 Minuten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Bright Mountains KG ab 18.11.2025
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Originalversion der AGB. Alle Übersetzungen – auch jene, die wir selbst auf unserer Website zur Verfügung stellen – dienen lediglich der Orientierung und erfolgen ohne Gewähr. Für keine Übersetzung, egal von wem sie stammt, übernehmen wir Haftung.
Firmenname und Sitz:
Bright Mountains KG
Feldstraße 9d
6020 Innsbruck
AUSTRIA
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Bei Verbrauchern finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts Anwendung; im Zweifel gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
(3) Angebote, Auftragsbestätigungen und gesonderte Vereinbarungen (z. B. Lizenz- oder Rahmenverträge) ergänzen diese AGB und haben im Fall widersprüchlicher Inhalte Vorrang.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer zumindest in Textform bestätigt werden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Der Auftragnehmer kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
§ 2 Angebote, Preise und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die im Angebot ausgewiesenen Netto- und Gesamtbruttopreise gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt oder einen Auftrag mündlich oder telefonisch erteilt und ihm die Preise und Konditionen bekannt sind oder bekannt sein mussten. Nimmt der Kunde Leistungen in Anspruch, nachdem ihm die Konditionen mitgeteilt wurden (z. B. durch ein Angebot, eine bestätigte Preisliste oder einen früheren Auftrag), gilt dies ebenfalls als Beauftragung.
(3) Ein Angebot ist in der Regel erforderlich. Ein gesondertes Angebot kann entfallen, wenn für die beauftragten Leistungen bereits ein früheres Angebot oder eine bestätigte und unveränderte Preisliste vorliegt und keine zusätzlichen Positionen beauftragt werden, deren Preise dem Kunden noch nicht bekannt sind.
(4) Alle Preise verstehen sich in Euro und – sofern im Angebot nicht bereits ein Gesamtbruttopreis ausgewiesen ist – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Diese Unterlagen ergänzen die AGB und gehen im Zweifel vor.
(6) Beratungs-, Marketing-, Planungs- und Konzeptionsleistungen werden in vollen Stundeneinheiten abgerechnet. Die Mindestabrechnung beträgt eine Stunde, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit. Eine weitere volle Stunde wird erst dann verrechnet, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die vorherige volle Stunde um mehr als 30 Minuten überschreitet.
(7) Bei laufenden Betreuungsmodellen und Abonnements erfolgt die Abrechnung grundsätzlich im Voraus, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Abweichungen hiervon gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich anders vereinbart wurden.
§ 3 Foto- und Filmproduktionen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Foto- und Filmproduktionen entsprechend den vereinbarten technischen und inhaltlichen Anforderungen. Der Kunde stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Zugangsmöglichkeiten, Motivfreigaben sowie behördlichen oder privaten Genehmigungen bereit, die für die Durchführung der Produktion erforderlich sind.
(2) Für jede vor Ort abgerechnete Arbeitsstunde erhält der Kunde zwei basisbearbeitete Bilder ohne zusätzliche Kosten. Der konkrete Nutzungszweck dieser Bilder ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Lizenz.
(3) Basisbearbeitung umfasst insbesondere eine grundlegende Farbkorrektur, Anpassungen von Helligkeit und Kontrast sowie eine leichte Farbanpassung und Effektbearbeitung (z. B. Grain, Clarity und vergleichbare Optimierungen) im üblichen Rahmen. Aufwendige Retuschen, Beauty-Retuschen, Composings oder sonstige besondere Bearbeitungen sind nicht Bestandteil der Basisbearbeitung und werden gesondert vergütet.
(4) Für Foto- und Videoproduktionen vor Ort gelten folgende Zeitkategorien:
• Stundenbasis (kurz): bis einschließlich 3 Stunden,
• Halbtagespauschale: mehr als 3 bis einschließlich 4,5 Stunden,
• Stundenbasis (lang): mehr als 4,5 bis einschließlich 7 Stunden,
• Tagespauschale: mehr als 7 Stunden.
(5) Zusätzliche bearbeitete Bilder werden gemäß der gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot abgerechnet.
(6) Wird mehr Zeit benötigt als geplant, wird die tatsächliche Mehrarbeit zu den vereinbarten oder geltenden Sätzen verrechnet. Wird weniger Zeit benötigt, reduziert sich die Vergütung entsprechend der jeweils zutreffenden Zeitkategorie.
(7) Die Abrechnung der Film-Postproduktion erfolgt in 0,5-Minuten-Schritten. Die Rundung erfolgt nach folgendem Schema:
• bis einschließlich 0,24 Minuten → Rundung auf die nächstniedrigere 0,5-Minuten-Einheit (liegt die tatsächliche Länge unter 0,5 Minuten, gilt die Mindestabrechnung von 0,5 Minuten),
• ab 0,25 Minuten → Rundung auf die nächsthöhere 0,5-Minuten-Einheit.
Diese Rundungslogik gilt auch dann, wenn sich die Filmlänge im Arbeitsprozess auf Wunsch des Kunden oder durch dessen Korrekturen verlängert.
Beispiele:
• 0,10 Minuten → 0,5 Minuten (Mindestabrechnung 0,5),
• 0,25 Minuten → 0,5 Minuten (Aufrundung),
• 1,24 Minuten → 1,0 Minute (Abrundung),
• 1,25 Minuten → 1,5 Minuten (Aufrundung),
• 1,74 Minuten → 1,5 Minuten (Abrundung),
• 1,75 Minuten → 2,0 Minuten (Aufrundung).
(8) Ein Film ohne Color Grading wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(9) Wochenend- oder Feiertagsproduktionen werden mit einem Aufschlag von 25% des ursprünglichen Stunden-/Halbtages-/Tagessatzes verrechnet.
(10) Wochenend- oder Feiertagsproduktionen werden nur verrechnet, wenn der Kunde diese ausdrücklich anfordert und dies schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Konzeptions-, Marketing- und Beratungsleistungen
(1) Konzeptionsleistungen, die im Angebot mit „[CPT]“ gekennzeichnet sind, sind für den Kunden kostenfrei, sofern das zugrunde liegende Projekt beauftragt und durchgeführt wird.
(2) Wird das Projekt vom Kunden nicht beauftragt oder nicht umgesetzt, werden die erbrachten [CPT]-Leistungen zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
(3) Bei Bestandskunden gelten konzeptionelle, strategische oder vorbereitende Tätigkeiten grundsätzlich als regulär abrechenbare Marketing- oder Beratungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Vermietung von Equipment (Dry Hire)
(1) Das Equipment wird ausschließlich ohne Personal vermietet. Der Kunde ist für den sachgemäßen Transport, Aufbau, Betrieb und die rechtzeitige Rückgabe verantwortlich.
(2) Bei persönlicher Übergabe werden Zustand und Vollständigkeit des Equipments gemeinsam dokumentiert. Der Kunde hat erkennbare Schäden, fehlende Teile oder Funktionsstörungen unverzüglich zu melden. Unterbleibt eine solche Meldung, gilt das Equipment als ordnungsgemäß und vollständig übernommen. Bei Versand dokumentiert der Auftragnehmer den Zustand des Equipments unmittelbar vor dem Versand. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden, fehlende Teile oder Funktionsstörungen sofort schriftlich zu melden. Unterbleibt eine solche Meldung, gilt das Equipment als vollständig und unbeschädigt übernommen.
(3) Der Auftragnehmer bietet auf Wunsch einen Versand des Equipments zum Kunden an. Schäden, die während des Hintransports entstehen, gehen nicht zu Lasten des Kunden; der Auftragnehmer klärt diese direkt mit dem Versand- oder Logistikdienstleister. Die Rücksendung des Equipments erfolgt stets auf Kosten und Risiko des Kunden. Schäden, Verlust oder Diebstahl während des Rücktransports hat der Kunde zu vertreten, es sei denn, der Schaden ist eindeutig und nachweislich dem beauftragten Versanddienstleister zuzuschreiben.
(4) Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer vollumfänglich für Schäden, Funktionsstörungen, Verschmutzungen, Verlust und Diebstahl. Diebstahl stellt keine höhere Gewalt dar. Die Haftung umfasst auch Schäden, die durch Dritte oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
(5) Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Kunde trägt selbst Sorge für eine entsprechende Absicherung (z. B. Transport-, Veranstaltungs- oder Equipmentversicherung).
(6) Wird das Equipment verspätet zurückgebracht, fällt für jeden verspäteten Nutzungstag ein Verzugsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietpreises zuzüglich 40 % an, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Der Auftragnehmer kann einen höheren Schaden geltend machen, sofern dieser nachweislich entstanden ist. Der Kunde ist zum Gegenbeweis eines geringeren Schadens berechtigt.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Verzug und Mahnungen
(1) Sofern im Angebot oder der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Gewährte Rabatte schaffen keinen künftigen Rechtsanspruch. Werden Rabatte entzogen, ist für künftige Aufträge ohne Ausnahme ein Angebot mit den neuen Preisen auszustellen; in dem Fall entfällt § 2 Abs. 3 dieser AGB.
(3) Bei laufenden Betreuungsmodellen und Abonnements wird die Vergütung jeweils im Voraus für das entsprechende Leistungsintervall fällig. Wird das Vertragsverhältnis beendet, sind bereits bezahlte Leistungsintervalle bis zu deren Ablauf weiterhin zu erbringen; eine Rückerstattung anteiliger Vergütung erfolgt nicht.
(4) Bei laufenden Betreuungsmodellen und Abonnements ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen während eines Zahlungsrückstands vorübergehend auszusetzen, bis der Rückstand vollständig beglichen wurde. Die vereinbarten Zahlungs- und Vertragslaufzeiten bleiben dadurch unberührt.
(5) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, gerät der Kunde automatisch und ohne weitere Mitteilung ab dem ersten Tag nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug.
(6) Bei Zahlungsverzug erfolgt die Kontaktaufnahme in folgenden Schritten:
• Zahlungserinnerung: 2 Tage nach Verzugseintritt,
• zweite Erinnerung: 5 Tage nach Verzugseintritt,
• erste Mahnung: 10 Tage nach Verzugseintritt,
• zweite Mahnung: 17 Tage nach Verzugseintritt,
• dritte Mahnung: 24 Tage nach Verzugseintritt,
• Einleitung rechtlicher Schritte: ab 35 Tagen nach Verzugseintritt.
(7) Die gestaffelten Mahngebühren betragen:
• Standard: 13,80 EUR je Stufe; kumuliert: 13,80 EUR / 27,60 EUR / 41,40 EUR,
• Kulanz bei Rechnungen unter 1.000 EUR: 10 EUR je Stufe; kumuliert: 10 EUR / 20 EUR / 30 EUR.
(8) Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 4 % jährlich und bei Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken, Entwürfen, Designs, Konzepten, Bild- und Tonaufnahmen, Layouts sowie sonstigen kreativen Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Nutzungsrechte an den finalen, vom Auftragnehmer freigegebenen Arbeitsergebnissen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher den jeweiligen Auftrag betreffenden Rechnungen eingeräumt. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung unzulässig.
(3) Umfang, Dauer, territoriale Reichweite und Art der Nutzungsrechte ergeben sich aus der im Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Lizenz. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.
(4) Sämtliches im Produktionsprozess entstehendes oder übermitteltes Material — insbesondere, aber nicht ausschließlich Footage (Bilder, Clips oder sonstige Aufnahmen jeglichen Formats, gleich ob unbearbeitet, teilweise bearbeitet oder noch nicht fertiggestellt), Rohfassungen, Zwischenstände, Preview-Versionen, nicht finalisierte Designs, PDFs, Grafiken, Entwürfe und Konzeptauszüge — darf vom Kunden weder genutzt, veröffentlicht, verbreitet, archiviert, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden, solange es nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als final freigegeben wurde. Solches Material dient ausschließlich der Abstimmung im Produktionsprozess und stellt keine freigegebenen Arbeitsergebnisse dar.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Arbeiten — insbesondere Bilder, Filme, Designs, Textarbeiten, Strategien oder Konzeptauszüge — für eigene Werbezwecke (Online, Print, Social Media, Portfolio, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bei vertraulichen Projekten kann der Kunde die Referenznutzung schriftlich untersagen.
§ 8 Rohdaten, Speicherung und Archivierung
(1) Rohdaten — wie RAW-Bilddateien, LOG-Material, unbearbeitete Audio- oder Videodateien, Projektdateien, Layered-Designs oder sonstige Arbeitsdateien — sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot als eigene Position ausgewiesen ist.
(2) Eine Herausgabe von Rohdaten erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist kostenpflichtig. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
(3) Der Auftragnehmer speichert oder archiviert Daten, Rohmaterial oder Projektdaten nur in dem im Angebot definierten Umfang und für die dort genannte Dauer. Eine darüber hinausgehende Speicherung oder spätere Bereitstellung erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung und gegen Vergütung.
(4) Nach Ablauf der vereinbarten Speicherfrist ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, gespeicherte Daten weiterhin aufzubewahren, zu sichern oder wiederherzustellen. Für Datenverlust außerhalb der vereinbarten Frist wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Social Media, Veröffentlichungen und Verantwortlichkeiten
(1) Der Auftragnehmer erbringt Social-Media-Leistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Da Social-Media-Plattformen laufenden technischen, algorithmischen und rechtlichen Änderungen unterliegen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für:
• Reichweitenentwicklungen, Performance, Sichtbarkeit oder Ausspielung von Inhalten,
• die Ablehnung, Einschränkung, Entfernung oder Nichtausspielung von Inhalten durch Plattformbetreiber,
• Kontosperren, Shadowbans oder sonstige Maßnahmen der Plattformen,
• algorithmische Änderungen, technische Störungen oder Systemausfälle,
• durch den Kunden verursachte Verstöße gegen Plattformrichtlinien, Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben.
(2) Veröffentlicht der Auftragnehmer Inhalte im Namen des Kunden, erfolgt jede Veröffentlichung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher oder elektronischer Freigabe durch den Kunden oder einen vom Kunden bevollmächtigten Mitarbeiter. Ohne eine solche Freigabe werden keine Inhalte veröffentlicht.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass:
• der jeweilige Beitrag rechtlich zulässig ist,
• sämtliche Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) eingeholt wurden,
• keine Rechte Dritter verletzt werden,
• die Inhalte mit den gültigen Richtlinien der jeweiligen Plattform übereinstimmen.
Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für veröffentlichte Beiträge trägt ausschließlich der Kunde.
(3) Verzögerungen bei Veröffentlichungen, die durch fehlende, unvollständige oder verspätete Freigaben entstehen, begründen keinerlei Ansprüche gegen den Auftragnehmer; insbesondere entsteht dadurch weder ein Verzug noch eine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Veröffentlichungsfristen.
(4) Bei Veranstaltungen, Shootings, Drehs oder sonstigen Produktionen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung für das rechtzeitige Einholen aller erforderlichen Einwilligungen gemäß DSGVO sowie sämtlicher Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Personen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung, auch dann nicht, wenn er im Namen des Kunden Inhalte veröffentlicht.
§ 10 Konkurrenzschutz und Schutz von Lieferantenbeziehungen
(1) Stellt der Auftragnehmer dem Kunden im Rahmen eines Projekts Kontakt zu Dienstleistern, Lieferanten, Locations, Models oder sonstigen Dritten her oder koordiniert deren Leistungen, dürfen diese Personen oder Unternehmen im Zusammenhang mit dem betreffenden Projekt oder einem daraus resultierenden Folgeprojekt bis zu 12 Monate nach Projektende nicht ohne Einbindung des Auftragnehmers direkt beauftragt werden.
(2) Erfolgt dennoch eine direkte Beauftragung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars zu verlangen, das ihm für die entsprechende Leistung zugestanden hätte. Der Auftragnehmer kann einen höheren Schaden geltend machen, sofern dieser nachweislich entstanden ist. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Stornobedingungen
(1) Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Stornierung maßgeblich.
(2) Bereits erbrachte Leistungen — insbesondere Planungs-, Konzeptions-, Kommunikations- und organisatorische Tätigkeiten — sind unabhängig vom Zeitpunkt des Stornos vollständig zu vergüten.
(3) Wird ein für den Kunden verbindlich reservierter Termin storniert, gelten folgende Regelungen:
a) Nicht verwertbare Termine: Kann der reservierte Termin aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverwendet werden (z. B. wegen Projektspezifität, Vorbereitungsaufwand, Teamplanung oder fehlender kurzfristiger Ersatzbuchungen), werden 100 % des vereinbarten Stunden-, Halbtages- oder Tagessatzes verrechnet.
b) Verwertbare Termine: Liegt der reservierte Termin zum Zeitpunkt der Stornierung bis einschließlich 8 Werktage in der Zukunft und ist eine Weiterverwertung grundsätzlich möglich, werden 30 % des vereinbarten Stunden-, Halbtages- oder Tagessatzes verrechnet – unabhängig davon, ob der Termin tatsächlich erneut vergeben werden kann.
(4) Der Auftragnehmer kann darlegen, warum eine Weiterverwertung nicht zumutbar oder nicht möglich war. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall wird der Betrag entsprechend angepasst.
(5) Bereits angefallene oder vertraglich gebundene Fremdkosten (z. B. Locationmieten, Reisekosten, externe Dienstleister, Materialkosten oder sonstige Auslagen) sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen, unabhängig vom Zeitpunkt des Stornos.
(6) Der organisatorische Aufwand für die Stornoabwicklung, einschließlich Abstimmungen mit externen Partnern, wird nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand verrechnet.
§ 12 Haftung und höhere Gewalt
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen, außer gegenüber Verbrauchern im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, allgemeine Infrastruktur- oder Netzausfälle, Energieausfälle sowie alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Während der Dauer höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Leistungspflichten beider Parteien; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
(4) Für Datenverlust, der trotz üblicher und angemessener Sicherheitsmaßnahmen eintritt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Daten, die außerhalb des in § 8 vereinbarten Speicherzeitraums liegen.
(5) Die Haftung für Schäden an Equipment im Rahmen der Dry-Hire-Vermietung richtet sich ausschließlich nach § 5.
§ 13 Kulanzleistungen
(1) Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie begründen keinen Anspruch auf erneute oder zukünftige Gewährung in vergleichbaren Fällen.
(2) Eine gewährte Kulanz kann nur in besonderen Ausnahmefällen widerrufen werden, insbesondere wenn nachträglich erkennbar wird, dass der Kunde die Kulanz bewusst ausgenutzt, Tatsachen verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht hat, oder wenn ein Verhalten des Kunden auf Täuschung oder missbräuchliche Inanspruchnahme schließen lässt. Der Widerruf ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
(3) Im Falle arglistiger Täuschung ist der Auftragnehmer berechtigt, gewährte Kulanzleistungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und zukünftige Kulanz grundsätzlich auszuschließen.
(4) Erfolgt kein Widerruf, bleibt die gewährte Kulanz abschließend bestehen. Ein daraus abgeleiteter Anspruch auf zukünftige Kulanz besteht nicht.
§ 14 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details zur Art, zum Umfang und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung unter
https://www.brightmountains.net/privacy.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Innsbruck.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
(3) Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird der ausschließliche Gerichtsstand Innsbruck vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.